Drei interessante Alternativen zum herkömmlichen Mietkautionskonto

Jinny Verdonck

20. November 2021

Zu Beginn eines Mietverhältnisses fällt für gewöhnlich die Zahlung einer Mietkaution an. Vermieter haben die Pflicht, die vom Mieter geleistete Kaution getrennt vom eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anzulegen. Während die Zinsen dem Mieter zustehen, fallen bei einem herkömmlichen Mietkautionskonto Kontoführungsgebühren für den Vermieter an. In unserem heutigen Ratgeber möchten wir Ihnen daher einige Mietkaution Alternativen vorstellen.

Eine Mietkaution ist für Vermieter eine wichtige Absicherung. Dadurch können eventuelle Ansprüche aus dem Mietvertrag beglichen werden. Das Gesetz legt fest, dass die Höhe der Kaution auf maximal drei Monatskaltmieten beschränkt ist. 

Das Mietkautionskonto & Kautionssparbuch

Das Mietkautionskonto oder das Kautionssparbuch sind noch immer die gängigsten Anlageformen für die Mietkaution. Hierbei wird die Mietkaution vom Vermieter auf ein Bankkonto eingezahlt. Dies muss zum üblichen Zinssatz geschehen und die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Früher wuchs das Guthaben dank der Zinsen kontinuierlich. Aufgrund der niedrigen Zinsen ist dies allerdings nicht mehr der Fall. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass viele Kreditinstitute mittlerweile Kontoführungsgebühren erheben. Anstatt diese regelmäßigen Gebühren von der angelegten Kaution abzuziehen, muss der Kontoinhaber dafür aufkommen. Das bedeutet, der Vermieter muss für die angelegte Kaution zahlen.

Vorteil: Es ist noch immer eine sichere Anlage und der Vermieter hat die Möglichkeit, darauf zuzugreifen.  

Nachteil: Die Niedrigzinsen führen dazu, dass sich die Kaution nicht mehr vermehrt. Es fallen zudem Kontoführungsgebühren an.

Glücklicherweise wird im Gesetz die Möglichkeit aufgeführt, eine alternative Anlagemöglichkeit zu verwenden, sofern es hierfür zwischen Vermieter und Mieter eine Einigung gibt.

Drei Alternativen zum herkömmlichen Mietkautionskonto

1. Aktien oder Fonds

Die Kaution darf in Aktien oder Fonds angelegt werden. Es ist in diesem Fall jedoch wichtig, dass Vermieter und Mieter die genaue Anlageform vereinbaren müssen. Dafür müssen die konkreten Aktien bzw. der konkrete Aktienfonds angegeben werden. Sollen diese während des Mietverhältnisses umgeschichtet werden, dann muss dies neu vereinbart werden. 

Außerdem ist es notwendig, die Kaution so anzulegen, dass nach dem Auszug eine rechtzeitige Auszahlung an den Mieter erfolgen kann. Somit ist eine lange Anlagenbindung ausgeschlossen. Auch hier ist es erforderlich, die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Zu beachten ist, dass sich jegliche Gewinne und Verluste der Aktien oder Fonds auf die Kaution auswirken. Dies bedeutet: Gibt es Gewinne, so wächst die Kaution, bei Verlusten reduziert sich die Kautionssumme. Bei Verlusten ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, die Kaution wieder aufzufüllen.  Sollte es daher zu einem Totalverlust der Kaution kommen, verliert der Vermieter seine Absicherung für die Dauer des Mietverhältnisses. 

Vorteil: Höhere Renditen

Nachteil: Risiko eines Verlusts 

2. Der Mieter legt die Kaution an 

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Mieter die Kaution selbst anlegt. Der Vermieter lässt sich diese dann verpfänden. Dadurch muss sich der Vermieter nicht um die Anlage der Kaution kümmern. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass der Vermieter auch nicht für die entsprechenden Kosten aufkommen muss. 

Allerdings müssen Vermieter beachten, dass sie bei dieser Alternative keinen direkten Zugriff auf die Kaution haben. Es ist daher wichtig, den Zugriff des Vermieters vorab zu vereinbaren. Es ist sinnvoll festzulegen, dass der Vermieter nicht solange warten muss, bis ein Nachweis eines titulierten Anspruchs vorliegt, sondern bereits „auf erste Anfrage“ Zugriff erhält.

Vorteil: Der Vermieter muss sich weder um die Kaution kümmern, noch fallen für den Vermieter Kosten an

Nachteil: Der Vermieter erhält keinen direkten Zugriff

3. Kautionsversicherungen und Bürgschaften

Eine weitere Alternative zur herkömmlichen Kaution stellen Bürgschaften und Kautionsversicherungen dar. Bei dieser Alternative wird keine Kautionssumme auf ein Bankkonto angelegt, sondern vonseiten des Mieters entweder ein Versicherungsvertrag oder ein Bürgschaftsvertrag abgeschlossen. Bei dieser Art von Verträgen zahlt der Mieter an den Versicherer bzw. an den Bürgen regelmäßige Beträge und falls der Vermieter auf die Kaution zugreifen muss, übernehmen diese dann die Zahlung der Kaution. 

Vorteil: Der Vermieter muss sich nicht darum kümmern und es fallen für ihn keine Kosten an

Nachteil: Der Vermieter hat keinen direkten Zugriff auf die Kaution

Fazit

Es stehen in Sachen Kaution verschiedene Möglichkeit zur Auswahl. Jede dieser Optionen hat dabei sowohl Vor- als auch Nachteile. Vermieter müssen sich daher überlegen, welche dieser Mietkaution Alternativen am ehesten für sie infrage kommt und dies mit dem Mieter abstimmen.


Quelle: https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/mietkautionen-anlage-in-zeiten-von-niedrigzinsen-5762/