Grundsteuerreform 2025: Was haben Wohneigentümer zu erwarten
3. January 2025
Grundsteuer 2025: Was Wohneigentümer erwartet
Am 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Deutschland in Kraft. Sie soll die veraltete Berechnungsmethode modernisieren und fairere Steuerlasten schaffen. Doch je nach Bundesland und kommunalen Entscheidungen könnten Wohneigentümer spürbar höhere Kosten tragen – während Gewerbeimmobilien teilweise entlastet werden. Ein Überblick über die Reform und ihre Auswirkungen.
Neue Berechnungsgrundlage: Der Hebesatz entscheidet
Die Grundsteuer B, die für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird, wird künftig auf Grundlage eines sogenannten Grundsteuermessbetrags berechnet. Dieser wird mit einem kommunalen Hebesatz multipliziert, der von den Gemeinden individuell festgelegt wird.
Die Formel lautet: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100
Beispiel: Liegt der Messbetrag bei 122 Euro und der Hebesatz bei 500 Prozent, ergibt sich eine Grundsteuer von 610 Euro.
Mehrere Bundesländer haben Transparenzregister veröffentlicht, in denen "faire Hebesätze" angegeben werden – diese sollen gewährleisten, dass die Grundsteuereinnahmen nach der Reform in der jeweiligen Kommune nicht steigen.
Unterschiedliche Ansätze in den Bundesländern
Die Reform erlaubt es den Bundesländern, vom Bundesmodell abzuweichen und eigene Berechnungsmodelle einzuführen. Einige Länder nutzen diese Option, andere orientieren sich eng am Bundesmodell. Die wichtigsten Entwicklungen:
- Rheinland-Pfalz: Plant eine kurzfristige Gesetzesänderung, um differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu ermöglichen. Ziel ist, Wohneigentümer vor Mehrbelastungen zu schützen.
- Hamburg: Erhöht den Hebesatz der Grundsteuer B von 540 auf 975 Prozent. Für unbebautes Bauland (Grundsteuer C) wird ein besonders hoher Satz von 8.000 Prozent eingeführt, um die Schaffung von Wohnraum zu fördern. Wohnflächen erhalten eine geringere Steuermesszahl von 0,70.
- Berlin: Senkt den Hebesatz von 810 auf 470 Prozent, um Wohnkosten nicht zu erhöhen. Die Steuermesszahl für bewohnte Grundstücke wird ebenfalls angepasst.
- Bremen: Führt differenzierte Steuermesszahlen ein, um Belastungsverschiebungen zu verhindern. Wohngrundstücke bleiben bei 0,31 Promille, während Nichtwohnimmobilien auf 0,75 Promille steigen.
- Sachsen-Anhalt: Ermöglicht den Kommunen, differenzierte Hebesätze festzulegen, um Ungleichheiten zwischen Wohn- und Gewerbeflächen auszugleichen.
- Nordrhein-Westfalen (NRW): Veröffentlicht Musterwerte für Hebesätze. Kommunen dürfen differenzierte Sätze anwenden, um Wohnimmobilien zu entlasten.
Kritik und Klagen gegen die Reform
Die Reform war notwendig, da bis 2024 veraltete Bewertungsgrundlagen aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland) genutzt wurden. Nun müssen 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das hat jedoch zu Klagen vor Landesverfassungs- und Finanzgerichten geführt. Kritiker bemängeln, dass die Berechnungsmodelle in einzelnen Ländern unfaire Belastungen schaffen könnten. Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht sind noch nicht abgeschlossen.
Transparenz und Unterstützung für Eigentümer
Um Eigentümern die Orientierung zu erleichtern, bieten mehrere Bundesländer digitale Transparenzregister an. Diese zeigen die empfohlenen "fairen Hebesätze" für Kommunen. Auch Härtefallregelungen wurden eingeführt, um Belastungsspitzen abzufedern.
Fazit: Was Wohneigentümer erwartet
Die Auswirkungen der Grundsteuerreform werden regional unterschiedlich ausfallen. Während einige Länder gezielt Entlastungen für Wohneigentümer schaffen, könnten andere Kommunen höhere Belastungen einführen. Wohneigentümer sollten die neuen Hebesätze in ihrer Gemeinde genau prüfen und bei Bedarf rechtzeitig Einspruch gegen die Berechnung einlegen.