Mieter müssen für die Instandsetzung von unrenovierten Wohnungen nicht mehr zahlen
2. April 2015

Der Bundesgerichtshof hat mit den jüngsten Grundsatzurteilen (Az.: VII ZR 185/14 u.a.) endlich Klarheit zu der Frage geschaffen, ob
- Mieter, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, für die Instandsetzung und Schönheitsreparaturen verantwortlich sind und
- sie nach dem Auszug zu Schadensersatzforderungen herangezogen werden können.
Renovierungen auf Vermieterkosten und Schadensersatz
Sollten Vermieter sich nicht ausdrücklich im Mietvertrag von einer Renovierung freigestellt haben, können Mieter nun eine Instandsetzung noch während der Mietzeit fordern. Nach Empfehlungen des Deutschen Mieterbundes sei dies besonders für Hartz IV-Empfänger relevant, die für das Streichen der Wohnung keine Unterstützung erhalten. Aber auch für andere Mieter sei diese Forderung möglich. Darüber hinaus können Mieter künftig nach Ende des Mietverhältnisses die Kosten- für die Instandsetzung der Wohnung und
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