Lohnt sich die Reservierung einer Immobilie?
2. Juli 2016

Die Entscheidung für eine Immobilie sollte nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden, sondern gut durchdacht sein. Oft ist es möglich, ein Haus oder eine Wohnung zu reservieren. Doch macht das wirklich Sinn?
Heute ist es gar nicht mehr so selten, dass vor dem Kauf einer Immobilie eine Reservierung unterzeichnet wird. Vor einem Hauskauf kann es durchaus Sinn machen, die Immobilie erst einmal zu reservieren. Allerdings ist die Reservierung für beide Seiten nur dann eine faire Sache, wenn der Interessent auch kaufen möchte.
Warum kann sich eine Reservierung lohnen?
Eine Immobilie reservieren lohnt sich immer dann, wenn der Immobilienkauf noch nicht sicher ist. Gerade in sehr begehrten Gebieten, wo die Häuser und Wohnungen schnell verkauft werden, kann die Reservierung für einen Interessenten das Objekt sichern. Das bedeutet für den Interessenten:- eine Finanzierungsanfrage bei der Bank stellen
- die letzten Vorbereitungen für den Kauf treffen
Vorvertrag oder Reservierungsvereinbarung – was ist besser?
Wenn es zu einer Reservierung kommt, dann stellt sich die Frage, ob ein Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung gemacht werden. Die Reservierungsvereinbarung ist die Zusicherung von einem Makler, dass die Immobilie für einen festgelegten Zeitraum nur für den Interessenten reserviert ist. Dies ist meist nicht mit Kosten verbunden. Die Reservierungsvereinbarung ist dann eine gute Wahl, wenn der Käufer ein ernsthaftes Interesse hat, denn dann ist die Vereinbarung eine Sicherheit für den Käufer. Dennoch kann er sich auch noch entscheiden, den Kaufvertrag doch nicht zu unterzeichnen. Es gibt einige Makler, die für die Vereinbarung Geld nehmen. Das ist nicht unüblich und wenn es dann zu einem Verkauf kommt, wird die Gebühr dem Käufer erstattet. Findet der Verkauf nicht statt, wird die Gebühr einbehalten. Der Vorvertrag verpflichtet beide Parteien dazu, einen Kaufvertrag abzuschließen. Hier werden bereits die wesentlichen Inhalte für den richtigen Kaufvertrag festgehalten und unterschrieben. Eine rechtliche Sicherheit für den Kaufvertrag liegt hier vor. In dem Vertrag wird auch der Rücktritt geregelt. Hier wird vermerkt, welche Kosten entstehen, wenn aus dem Vertrag nichts wird. Die möglichen Kosten sind nicht zu unterschätzen. Im Vorvertrag sind Informationen enthalten zum:- Kaufpreis
- Kaufgegenstand
- Hinweise zur Zahlung
- Hinweise zum Schadenersatz
- die Nennung beider Vertragsparteien